Verhaltensempfehlungen für den Schulbesuch unter Corona
Bitte beachten Sie während Ihres Schulbesuchs die folgenden Verhaltensempfehlungen:
Vorbereitung
Kommen Sie nur zur Schule, wenn Sie keine Corona-Symptome haben!
Maskenpflicht
Seit dem 4. April 2022 besteht keine Maskenpflicht mehr. Wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulgebäude.
Testpflicht
Die Pflicht zu Testungen in der Schule ist zum 25. April 2022 aufgehoben.
Unterrichtsorganisation
▪ Der Unterricht findet planmäßig statt.
▪ Auch im Falle eines Unterrichts auf Distanz erfolgt dieser i. d. R. gemäß Stundenplan.
Raumorganisation
▪ Häufiges Lüften sorgt für regen Luftaustausch (Stoßlüften mind. alle 10 Min.).
AHM-Regeln - weiterhin empfohlen
▪ Abstand
▪ Hygiene
▪ medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken, FFP2-Masken, Masken vom Typ KN95/N)
Plus A, L
▪ A (Corona Warn App nutzen)
▪ L (regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen)
Achten Sie zudem dort wo möglich auf einen Abstand von 1,5 m, um den Infektionsschutz sicherzustellen. Dieser Abstand gilt natürlich auch auf dem gesamten Schulgelände, vor allem, wenn sie essen oder trinken. Dazu beachten Sie bitte auf die notwendige Handhygiene, z. B. indem Sie sich beim Betreten des Schulgebäudes die Hände mit dem in den Spendern bereitgestelltem Desinfektionsmittel reinigen. Darüber hinaus gibt es in fast allen Klassenräumen sowie auf den Toiletten Handwaschbecken mit Seife und Einmal-Handtüchern. In den Klassenräumen ohne Waschbecken stehen entsprechend Desinfektionsmittel bereit.
Die Schulmail vom 21.10.20 präzisiert zudem die Empfehlungen des Umweltamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen:
Darin wird empfohlen:
- regelmäßiges Stoßlüften - mittlerweile empfehlen die Gesundheitsämter dies bereits nach weniger als 10 Minuten
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Versuchen Sie die Situation beim Betreten des Schulgebäudes zu Schulbeginn, beim Betreten und Verlassen des Klassenraumes auch in den Pausen und bei Schulschluss zu entlasten und Gedränge zu vermeiden. Drängen Sie nicht in volle Flure nach, warten Sie ggfs. auf freieren Flächen, bis sich die Situation entspannt hat. Falls Sie nicht auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, sollten Sie so zur Schule kommen, dass die bekannten Stoßzeiten von Bahn und Bus vermieden werden.
„Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) Anwendung: (…) In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.“
Hier entfällt nur die Pflicht zu Anwesenheit im Präsenzunterricht. Der Unterricht erfolgt im digitalen Unterricht auf Distanz. Dieser wird auch bewertet. Die Pflicht zur Teilnahme und Mitarbeit an diesem Unterricht bleibt z. B beim Onlinechat oder digitalen Konferenzen bzw. bei der Einreichung von Unterlagen bestehen. Prüfungen und schriftliche Leistungsnachweise müssen in der Schule abgeleistet werden. Weitere Leistungsüberprüfungen können in Absprache mit den Lehrkräften z. B. in Video-Konferenzen online erfolgen.
Wir gestalten den Unterricht und das Schulleben auf der Grundlage der Vorschriften und Verordnungen des Landes Nordrhein Westfalen so, dass ein größtmöglicher Infektionsschutz gewährleistet werden kann. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung. Helfen Sie uns, die Abstands- und Hygieneregeln, das regelmäßige Lüften sowie das freiwillige Tragen von Masken einzuhalten.
Wir wünschen Ihnen allen einen guten Schulstart und bleiben Sie gesund!
gez. Marc-André Tews
Schulleiter
Ausführliche und ständig aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus finden Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten