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Informationen zum Präsenzunterricht ab Montag, 31. Mai 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe,

gemäß der Schulmail vom 19. Mai 2021 kehren auch am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Bildungsgänge wieder in den Präsenzunterricht nach Stundenplan zurück. Dabei gelten weiterhin die bestehenden strikten Hygienevorgaben, insbesondere die konsequente Masken- und Testpflicht, das Einhalten und Dokumentieren von festen Sitzplätzen sowie die Pflicht zur Lüftung der Klassenräume.

Die schulischen Selbsttests werden bei den Vollzeitklassen immer in der ersten planmäßig erteilten Stunde am Montag und Mittwoch im Klassenverband in den Klassenräumen durchgeführt. Bei Teilzeitklassen wie den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung erfolgen die Tests an den jeweiligen Berufsschultagen, es sei denn, diese liegen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. In diesem Falle wird der Test am ersten Berufsschultag durchgeführt.

Um die Gefährdung durch das Testgeschehen (Abnahme des Mund-Nasen-Schutzes, Husten und Niesen als Reaktion auf das Teststäbchen) möglichst gering zu halten, bleiben während der Durchführung der Selbstests alle Fenster weit geöffnet. Es wird in zwei Zügen getestet, wobei jeweils im Wechsel jede/jeder zweite Schülerin/Schüler einer Sitzreihe die Maske abnimmt, um die Testung mit den Teststäbchen vorzunehmen. Danach werden die Masken wieder ordentlich aufgesetzt. Im zweiten Zug nehmen dann die jeweils anderen Schülerinnen und Schüler ihre Masken ab, um das Teststäbchen zu verwenden.

Die Pflicht zur Teilnahme an den Testungen bleibt weiterhin die Voraussetzung für eineTeilnahme am Unterricht. Schülerinnen und Schüler, die die schulischen Testtermine verpassen, können erst am Unterricht teilnehmen, wenn sie einen aktuellen Bürgertest bzw. eine gültige Bescheinigung über den Nachweis der Immunisierung erbringen.

Für eine grundsätzliche Befreiung von der Testpflicht gelten ausschließlich die rechtlichen Vorgaben (gültiger Nachweis der Immunisierung).

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt. Dann besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Helfen Sie mit, das Infektionsgeschehen weiter zu reduzieren! Danke für Ihren Beitrag und Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!

Marc-André Tews               Horst Nee

Schulleiter                          ständiger Vertreter