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Informationen zum Unterricht nach den Osterferien sowie zu den verpflichtenden Selbsttests

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe,

mit der Schulmail vom 8. April 2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen die Schulen des Landes über die neuen Regelungen für die kommende Woche vom 12. bis 16. April 2021 informiert. Für unser Berufskolleg ergeben sich aus dieser Schulmail folgenden Regelungen:

Die GY-18 bleibt bis zu den Abiturprüfungen in Selbstquarantäne zu Hause und wird in Distanz in den Prüfungsfächern unterrichtet.

GY-19 und HH-19 werden  in geteilten Gruppen in Präsenz beschult. Die HBF-18 wird als ganze Lerngruppe in Präsenz unterrichtet. Der Unterricht erfolgt in den Fächern und Räumen lt. Stundenplan.

Alle Klassen der Anlage B (BG1/2-20 und BW1/2-20) werden in geteilten Gruppen in der Schule unterrichtet. AVW-20 und AVE-20 sowie AVT-20 erhalten in der kommenden Woche Distanzunterricht.

Alle Mittelstufen und Unterstufen der Vollzeitbildungsgänge und der Fachklassen des dualen Systems werden in der kommenden Woche in Distanz unterrichtet.

Die Schülerinnen und Schüler, die für den Präsenzunterricht in die Schule kommen, werden pro Woche an zwei Selbsttests vor Beginn des Unterrichts teilnehmen. Der Besuch der Schule ist an die Teilnahme an den schulischen Selbsttest sowie deren negatives Ergebnis gebunden. Alternativ kann auch ein offizielles negatives Testergebnis vorgelegt werden, das allerdings nicht älter als 48 h sein darf. Die Tests werden in der ersten Stunde lt. Plan von der dort eingesetzten Lehrkraft durchgeführt.

Wir wenden die Regelung für die Fachklassen der dualen Berufsausbildung für alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an, dass in den drei Wochen vor Prüfungstermin der Präsenzunterricht beendet und in Distanzform weitergeführt wird (Selbstisolation vor der Abschlussprüfung).

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Distanzunterricht – auch in seiner hybriden Form - erfreulicherweise über die zum Schuljahresbeginn eingeführte HPI Schul-Cloud strukturiert und in der Regel sicher abläuft. So werden die Lernprozesse unserer Schülerinnen und Schüler mit Tools wie z. B. Video-/Audiokonferenzen, Lernvideos und anderer digitaler Unterrichtsmaterialien im Distanzunterricht gefördert und von den Lehrkräften individuell, insbesondere durch Bewertungen/Kommentare über die HPI Schul-Cloud, unterstützt. Neben der Erreichbarkeit der Lehrkräfte per Mail (z. B. über die Homepage), stellt die im Herbst eingeführte Messenger-App die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern sicher.

Wenn Ihre Kinder/Auszubildenden zu Hause/im Betrieb nicht die Möglichkeit haben, am Distanzunterricht teilzunehmen, können Sie in den Räumen der Schule die dort verfügbaren technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am Distanzunterricht nutzen. Es findet hierbei kein Präsenzunterricht statt. Wer sich für die Teilnahme am Distanzunterricht in der Schule anmeldet, nimmt verpflichtend an allen im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtstunden in den Räumen der Schule teil. Für die Anmeldung setzen Sie sich mit der jeweiligen Klassenleitung in Verbindung. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern müssen Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte, bei Auszubildenden die Ausbildungsbetriebe schriftlich Ihr Einverständnis erklären.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Marc-André Tews                  Horst Nee

Schulleiter                             stellv. Schulleiter