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Infos zum Schuljahr 2020/2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Vertreter*innen der Ausbildungsbetriebe,

in der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen vom 03.08.2020: „Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21“ wird den Schulen folgendes mitgeteilt:
„(…) Durch eine möglichst weitgehende Rückkehr zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten wollen und müssen wir das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Erziehung sichern. Gleichzeitig stellt hierbei die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten immer den Maßstab all unserer Entscheidungen dar, die wir im Rahmen der Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs treffen.(…)
Für uns am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg bedeutet dies, dass der Unterricht laut Stundenplan in den Klassen, Kursen und Lerngruppen erteilt wird. Jedoch gilt auch bei uns die gemäß obiger Mail erlassene umfassende Maskenpflicht: „An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.“ Hierfür bringen Sie bitte entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen mit.
„Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.
Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) Anwendung: (…) In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.“
In diesen Fällen entfällt nur die Pflicht zu Anwesenheit im Präsenzunterricht. Der Unterricht erfolgt im digitalen Homeschooling. Dieser wird anders als vor den Sommerferien auch bewertet. Die Pflicht zur Teilnahme an diesem Unterricht bleibt z.B bei Videokonferenzen bestehen. Prüfungen und schriftliche Leistungsnachweise müssen in der Schule abgeleistet werden.
Wir am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg haben uns aus Gründen des Infektionsschutzes dazu entschieden, vom bisherigen Verfahren der Einschulung neuer und „alter“ Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitung abzuweichen. Unser Ziel ist dabei, die Zahl gleichzeitig anwesender Personen in den Pausenhallen zu begrenzen.
Die Informationen für Ihre Einschulung entnehmen Sie bitte den Informationsblättern unter den folgenden Links:
LINK zum PDF: Einschulung Berufsschulklassen
LINK zum PDF: Einschulung Vollzeitklassen
Wir werden auch im Schuljahr 2020/2021 den Unterricht und das Schulleben auf der Grundlage der Vorschriften und Verordnungen des Landes Nordrhein Westfalen so gestalten, dass ein größtmöglicher Infektionsschutz gewährleistet werden kann. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung. Helfen Sie uns, die Abstands- und Hygieneregeln sowie die konsequente Maskenpflicht einzuhalten.
Wir wünschen Ihnen allen einen guten Schulstart und bleiben Sie gesund!

gez.
Marc-André Tews
Schulleiter