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Masken: auf oder ab?

Ab Dienstag, 01.09.2020, besteht in NRW in der Sek. II keine Maskenpflicht mehr während der Unterrichtszeit, wenn ein fester Sitzplatz eingenommen wurde. Auf den Fluren, in den Pausenhallen, auf dem Pausenhof und auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhin Maskenpflicht.

Ab Dienstag, 01.09.2020, besteht in NRW in der Sek. II keine Maskenpflicht mehr während der Unterrichtszeit, wenn ein fester Sitzplatz eingenommen wurde. Auf den Fluren, in den Pausenhallen, auf dem Pausenhof und auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhinMaskenpflicht. Außerdem muss die Maske in der Klasse aufgesetzt bleiben bis die SuS sich an ihrem festen Sitzplatz befinden oder wenn sie diesen wieder verlassen.

Daneben unterstreichen wir, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum Gesundheitsschutz und zur Eindämmung der Corona-Pandemie beiträgt.  Wenn der Abstand von mind. 1,5 m im Unterricht nicht eingehalten werden kann, sollten Sie auch weiterhin - auf freiwilliger Basis - eine Maske tragen. Sie schützen durch Ihre Maske andere Lernende, Ihre Lehrkräfte und wenn alle Anwesenden eine Maske tragen, natürlich auch sich selbst. Falls Sie von Lehrkräften unterrichtet werden, die der sogenannten „Risikogruppe“ zugerechnet werden, bitten wir Sie eindringlich, weiterhin in diesem Unterricht Ihre Maske zu tragen. Ansonsten kann der Präsenzunterricht hier evtl. nicht durch diese Lehrkräfte gewährleistet werden!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz in der Schule ein, damit die Corona-Pandemie auch zukünftig beherrschbar bleibt!

Vielen Dank für Ihren Einsatz!

Marc-André Tews

Schulleiter