MASKENPFLICHT
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe,
ab dem 2. Dezember 2021 besteht für Schülerinnen und Schüler erneut die Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen bzw. FFP2-Masken im gesamten Schulgebäude, also auch am festen Platz im Klassenraum.