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PoC-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler am Oswald

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Ausbilder und Ausbilderinnen,
liebe Schülerinnen und Schüler,  

ein sogenannter „Selbsttest“ (PoC-Schnelltests) soll noch für jeden Schüler/jede Schülerin vor den Osterferien angeboten werden. Die Belieferungen der Schulen starten ab heute bis zum 23.03.2021. Die Teilnahme ist freiwillig und der Teilnahme kann von Ihnen als Erziehungsberechtigte bzw. von volljährigen Lernenden sofort widersprochen werden. Eine entsprechende Widerspruchserklärung finden Sie hier. Dennoch stellt auch dieses Vorhaben einen wichtigen Baustein zur Eingrenzung der Pandemie und zur Gesundheitsfürsorge für alle am Schulleben beteiligten Personen dar.

Trotzdem muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen zu vernachlässigen. Es gilt auch weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen dann Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.

Informationen zu Selbsttests

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land NRW beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d. h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Lehrkräfte beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Ablauf der Testung: Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden von denjenigen Lernenden, die auch sonst an diesem Tag im Präsenzunterricht vorgesehen sind. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet, der notwendige Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern ist einzuhalten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.

Ergebnisinterpretation des Selbsttests

Das Ergebnis eines Selbsttests der Firma Roche ist wie folgt zu interpretieren:

negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) - egal wie schwach diese ist - aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.

positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.

ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.

 

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Personmuss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden. Ich informiere Sie als Eltern bzw. Vertreter*innen der Ausbildungsbetriebe darüber: Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt muss unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch Sie als Eltern nicht gewährleistet werden, wird ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt: Sie können ggf. Ihren Sohn/Ihre Tochter in dem Raum B108 bzw. B106 abholen (Haupteingang, dann rechts halten Richtung Pausenhalle, eine Treppe nach unten, 1. bzw. 2. Tür rechts).

Ein positives Selbsttestergebnisist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. Ihnen als Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarztaufgenommen und ein Termin vereinbart werden.Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble") des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Unterstützen Sie bitte alle Maßnahmen in der Schule, die das Infektionsgeschehen reduzieren und somit der Unterricht möglichst in Präsenz aufrechterhalten werden kann.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Marc-André Tews

Schulleiter